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Christine Neumann-Martin MdL fragt nach Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Noch großer Handlungsbedarf / systematische Untersuchung der Beratungen fehlt bisher

Stuttgart / Ettlingen: „Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg wird zu Beginn des nächsten Jahres eine Analyse der Fachberatungsstruktur für Prostituierte durchführen, um ein Gesamtkonzept erstellen zu können,“ erklärt Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin, die für die CDU-Landtagsfraktion federführend einen Antrag eingebracht hat, um zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Baden-Württemberg ist.

Im Sommer 2017 war das Prostituiertenschutzgesetz im Bund verabschiedet worden, im November 2017 trat das Ausführungsgesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Damit wurde geregelt, dass Prostituierte sich bei den Landratsämtern bzw. Gemeinden anmelden müssen, bevor sie ihr Gewerbe ausüben dürfen. Im Rahmen dieses Anmeldeverfahrens müssen auch Informations- und Beratungsgespräche, insbesondere eine gesundheitliche Beratung, durchgeführt werden.

„Die Antworten aus dem Ministerium zeigen, dass eine systematische Herangehensweise des Landes bisher nicht stattgefunden hat,“ erklärt die Abgeordnete weiter. „Von den 12 expliziten Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg erhielten 2018 nur 6 Projektförderung durch das Land Baden-Württemberg.“ Es sei aus ihrer Sicht aber wichtig, hier die notwendigen Grundstrukturen zu schaffen. „Nicht nur Prostituierte selbst benötigen Beratung, auch die Kommunen sind auf die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen angewiesen.  Denn die Beratungsstellen arbeiten seit vielen Jahren auf diesem Gebiet, hier gibt es zum Beispiel durch die aufsuchende Arbeit bereits Kontakte und eine Vertrauensbasis. Denn die Zielsetzung des Gesetzes ist es, den Prostituierten zu helfen und nicht nur eine neue Bürokratie zu erschaffen.“

Erfreut zeigte sich die Abgeordnete darüber, dass ein Großteil der zurückgemeldeten Behörden, die Beratungsgespräche durchführen, dies mit Hilfe von qualifizierten Dolmetschern tun. „Nichts wäre kontraproduktiver, als dass Begleitpersonen der Prostituierten diese Dolmetscherfunktionen übernehmen,“ erklärte Neumann-Martin weiter. Zwar seien mehrsprachige Broschüren eine erste Hilfe, „aber nichts ersetzt das persönliche Gespräch, im dem sich die Mitarbeiter auch ein Bild davon machen können, ob die Prostitution wirklich freiwillig geschieht.“

„Eine umfassende Analyse durch das Land ist notwendig und sollte so schnell wie möglich durchgeführt werden,“ so Christine Neumann-Martin weiter. „Daraus muss aber auch zeitnah eine landesweite, konkrete Konzeption entstehen, die echte Unterstützung und Hilfsangebote für Prostituierte bietet.“

 

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