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Christine Neumann-Martin MdL zur Stabilisierungshilfe Corona

„Ich freue mich, dass die Landesregierung nun die bereits angekündigte Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat“ erklärte Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin (CDU). „Die große wirtschaftliche Not, in der sich viele Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in der aktuellen Situation befinden, kann nun endlich gelindert werden. Das Hilfsprogramm muss nun rasch gestartet werden, um weitere Schließungen zu vermeiden.“

Das Programm wird den Betrieben mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses für maximal weitere drei Monate dienen.

Demnach erfolgt die Förderung als einmalige Leistung abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsengpass des Betriebs, die sich wie folgt darstellt:

  • 3.000 Euro für drei Monate für antragberechtigte Betriebe sowie
  • 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate der antragberechtigten Betriebe.

Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Abwicklung der Stabilitätshilfe erfolgt über die L-Bank. Die Vorprüfung der qualifizierten Anträge soll wie bei dem erfolgreichen Soforthilfeprogramm des Landes durch die Industrie- und Handelskammern erfolgen.  Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.

Die Plausibilität der Liquiditätsplanung, aus der sich der maßgebliche Liquiditätsengpass und damit die Höhe des Zuschusses ergibt, ist durch einen Steuerberater zu bescheinigen.“

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