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Landtagsabgeordnete für Rheinstetten erhalten Antworten vom Umweltministerium zum Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört

Rheinstetten/Stuttgart. Die beiden Landtagsabgeordneten für Rheinstetten, Barbara Saebel (Grüne) und Christine Neumann-Martin (CDU) haben Antwort aus dem Umweltministerium (UM) zum Thema Integriertes Rheinprogramm Bellenkopf/Rappenwört erhalten. Sie hatten Fragen an Minister Untersteller gestellt, die am 10. April in der Ortschaftsratssitzung Neuburgweier gestellt worden waren.

Auf die Frage „Wie ist in den Planungen sichergestellt, dass eine PFC-Grundwasser-Verschmutzung vermieden werden kann“ antwortet das UM: „Auswertungen für die letzten fünf Jahre (2014-2018) zeigen, dass im Rhein in jeder der untersuchten Einzelproben die für diese PFC-Verbindungen durch das Umweltbundesamt für Trinkwasser festgelegten Leitwerte bzw. Gesundheitlichen Orientierungswerte eingehalten werden. […] Vor diesem Hintergrund ist eine relevante Verschmutzung des Grundwassers durch PFC, die mit dem Rheinwasser durch Retentionsmaßnahmen und Hochwasser eingetragen werden können, nicht zu besorgen. Auch besteht kein Zusammenhang zu den im Raum Rastatt/Baden-Baden bzw. im Norden Mannheims vorgefundenen Grundwasserverunreinigungen durch PFC. […] Außerdem zeigt das in diesem Zusammenhang erstellte Grundwassermodell für Mittelbaden, dass die deutlich weiter südlich des geplanten Polders im Raum Rastatt/Baden-Baden festgestellten PFC-Konzentrationen im Grundwasser nicht bis in den geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwört verschleppt werden kann.“

Auf die Frage „Wann kann der Flächentausch vertraglich geregelt werden?“ antwortet das UM: „Derzeit wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Rheinstetten durch den Landesbetrieb Gewässer vorbereitet. […] Die Stadt Rheinstetten stellte hier nochmals ihre bis dato bereits eingebrachten Ideen hinsichtlich eines Flächentausches vor. […] Inwieweit der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Rheinstetten vor dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch das Landratsamt Karlsruhe möglich wird, ist derzeit noch ungewiss.“

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