Die finanziellen Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen sind da! Dafür haben wir uns eingesetzt. Die Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden. 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter Beantragungsverfahren: Ab sofort können Anträge auf Soforthilfe ausschließlich in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden. Die Antragsformulare sind ab sofort beim Wirtschaftsministerium unter diesem Link online abrufbar (Stand 26.03.2020*). Das Antragungsverfahren läuft wie folgt ab: – Laden Sie das Antragsformular beim Wirtschaftsministerium über diesem Link, – Unterschreiben Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Formular, – Scannen Sie das Formular zu einer PDF-Datei ein, – Laden Sie das eingescannte Formular über das Portal www.bw-soforthilfe.de hoch. Die Anträge werden vom Ministerium an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter. Die Antragstellung erfolgt NICHT direkt über die IHK oder Handwerkskammer! Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter auf den Seiten des Witschaftsministeriums BW. * Bitte beachten Sie, dass sich Aufgrund der dynamischen Situation Formulare und Verordnungen ändern können und verwenden Sie bitte immer die aktuellen Dokumente der Ministerien. |
Wichtige Verordnungen, Richtlinien und Informationen: